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   LSG Bayern, 09.10.2014 - L 16 SF 246/14 AB   

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https://dejure.org/2014,33103
LSG Bayern, 09.10.2014 - L 16 SF 246/14 AB (https://dejure.org/2014,33103)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.10.2014 - L 16 SF 246/14 AB (https://dejure.org/2014,33103)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - L 16 SF 246/14 AB (https://dejure.org/2014,33103)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    Die Trennung von Verfahren kann nur in Ausnahmefällen zur Befangenheit von Richtern führen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit; Trennungsbeschluss; Befürchtung der Voreingenommenheit des abgelehnten Richters;

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.07.2014 - B 14 AS 54/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft bei

    Auszug aus LSG Bayern, 09.10.2014 - L 16 SF 246/14
    Im Bereich des SGB II haben Leistungsberechtigte individuelle Ansprüche (vgl. zuletzt BSG Urteil vom 17.07.2014 Az B 14 AS 54/13 R Rz 33), die auch dann, wenn die Leistungsberechtigten einer Bedarfsgemeinschaft angehören, unterschiedlich zu beurteilen sind.
  • BSG, 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 09.10.2014 - L 16 SF 246/14
    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (vgl. BSG, Beschluss vom 19.01.2010 B 11 AL 13/09 C).
  • BVerfG, 10.07.1996 - 2 BvR 65/95

    Verletzung des Willkürverbots durch Verfahrenstrennung

    Auszug aus LSG Bayern, 09.10.2014 - L 16 SF 246/14
    Bei dem Trennungsbeschluss handelt es sich um eine richterliche Verfahrensweise, die grundsätzlich nicht gegen Recht verstößt und damit auch nicht die Befangenheit des Richters begründen kann (vgl. BSG-Beschluss vom 08.01.2010 B 1 KR 119/09 B), wenn der Beschluss nicht willkürlich zum Nachteil eines Klägers gefasst wird, also die Trennung unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich deshalb der Schluss aufdrängt, dass die Trennung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG Beschluss vom 10.07.1996 Az 2 BvR 65/95 u.a. Rz. 19).
  • BSG, 08.01.2010 - B 1 KR 119/09 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Prozesskostenhilfe -

    Auszug aus LSG Bayern, 09.10.2014 - L 16 SF 246/14
    Bei dem Trennungsbeschluss handelt es sich um eine richterliche Verfahrensweise, die grundsätzlich nicht gegen Recht verstößt und damit auch nicht die Befangenheit des Richters begründen kann (vgl. BSG-Beschluss vom 08.01.2010 B 1 KR 119/09 B), wenn der Beschluss nicht willkürlich zum Nachteil eines Klägers gefasst wird, also die Trennung unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich deshalb der Schluss aufdrängt, dass die Trennung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG Beschluss vom 10.07.1996 Az 2 BvR 65/95 u.a. Rz. 19).
  • LSG Bayern, 21.09.2016 - L 16 SF 233/16

    Keine Besorgnis der Befangenheit

    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu bef ... (BSG Beschluss vom (vgl. nur Beschluss des BayLSG vom 23.10.2014 Az.: L 16 SF 246/14 A B).
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